Grundsatzordnung

Grundsatzordnung des Vereins Tragenetzwerk e. V.

(nachfolgend „Verein“ genannt)

 

§ 1 Grundsatz

Diese Grundsatzordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Zusammensetzung des erweiterten Vorstandes und erläutert die Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Der erweiterte Vorstand

 

  1. Aufgabe des erweiterten Vorstandes ist die Unterstützung des Vorstandes in seiner Tätigkeit. Alle Mitglieder des erweiterten Vorstandes sind verpflichtet und mitverantwortlich, sich für die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben des Vereins einzusetzen.

 

  1. Zum erweiterten Vorstand gehören:

 

  • der geschäftsführende Vorstand
  • der/die Schriftführer:in
  • die Beisitzer:innen für bestimmte Fachgebiete: Referent:in für Fachkongresse, Referent:in für Besuchermessen, Referent:in für Fortbildung, Referent:in für Öffentlichkeitsarbeit, Referent:in für Mitgliederverwaltung, Beauftragte für den Vereinsfundus
  • Weitere Beisitzer:innen können vom Vorstand bestimmt und ernannt werden.

 

  1. Der erweiterte Vorstand übernimmt interne Führungsaufgaben, Beratungsfunktionen und spezielle Aufgabenbereiche nach Weisung des geschäftsführenden Vorstandes.

 

  1. Der erweiterte Vorstand beschließt in Sitzungen. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und drei weitere seiner Mitglieder anwesend sind. Der erweiterte Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des jeweiligen Vorsitzenden.

 

§ 3 Rechte der Mitglieder

 

  1. Alle ordentlichen Mitglieder haben folgende Rechte:
  • Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung gemäß Satzung
  • Zugang zum Arbeitsforum und anderen Plattformen des Vereins
  • Zugang zum Mitgliedershop und den Informationsmaterialien des Vereins
  • Nutzung der Fortbildungsangebote des Vereins zu Sonderkonditionen für Mitglieder

 

  1. Die Basis-Mitgliedschaft
    Bei Eintritt in den Verein als ordentliches Mitglied wird das Mitglied zunächst als Basis-Mitglied geführt.      

 

  1. Die Premium-Mitgliedschaft

 

Mitglieder, die alle folgenden Punkte erfüllen, gelten als Premium-Mitglieder:

 

  • Nachweis über die Ausbildung zum/zur Trageberater:in erbringen
  • Einhaltung des aktuellen Leitbildes
  • erfolgreiche Teilnahme an einem persönlichen Kennenlerngespräch
  • Teilnahme an mindestens einer Fortbildung mit 8 Kurseinheiten/Lerneinheiten á 45 Minuten (6 Zeitstunden) zu trageberatungsrelevanten Themen pro Kalenderjahr
  • Teilnahme an zwei Stammtischen oder einer Tragenetzwerk-Aktion (Messeeinsatz, Infostand o. ä.) pro Kalenderjahr



Sie haben die folgenden Rechte:

 

  • Eintrag in die Online-Liste „Trageberatung finden” des Tragenetzwerks (sofern die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt werden).
  • Führen des Vereinslogos im Rahmen der Tätigkeit als Trageberater:in. Eine Nutzung des Vereinslogos zur Bewerbung von Onlineshops und stationärem Handel ist untersagt.
  • Verwendung der Gutschein-Sammlung zur Erweiterung des Sortiments.

 

 

  1. Der Nachweis über die Teilnahme an Fortbildungen, Stammtischen oder Tragenetzwerk-Aktionen erfolgt unaufgefordert bis zum 31.12. eines Jahres per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, um im Folgejahr weiterhin als Premium-Mitglied geführt zu werden. Bei Teilnahme am Tragesymposium ist alles erfüllt und das Premium-Mitglied muss den Nachweis nicht extra zusenden.         

  2. Das Kennenlerngespräch muss mindestens zwei Wochen vor dem Gesprächstermin beim Vorstand über die E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bekannt gegeben werden. Es müssen mindestens zwei Premium-Mitglieder teilnehmen. Ob ein Kennenlerngespräch als erfolgreich eingestuft werden kann, liegt im Ermessen der anwesenden Premium-Mitglieder. Ist die Entscheidung nicht eindeutig, entscheidet der Vorstand nach Anhörung des antragstellenden Mitglieds.

 

Die Grundsatzordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 12.11.2023 in der vorliegenden Fassung beschlossen. Diese Neufassung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Ulm, 12.11.2023

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